Eine beglaubigte Übersetzung ist immer dann nötig, wenn ein Amt, Gericht, eine Hochschule oder eine andere offizielle Stelle ein Dokument in einer anderen Sprache rechtsverbindlich prüfen muss, z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnisse, Verträge oder Gerichtsbeschlüsse. Die beglaubigte Übersetzung trägt Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk eines öffentlich bestellten bzw. vereidigten Übersetzers und bekommt dadurch offizielle Beweiskraft; für rein interne Zwecke (z.B. zur Information, Bewerbung bei einem privaten Arbeitgeber, interne Unternehmenskommunikation) genügt meist eine einfache, nicht beglaubigte Übersetzung.